AGB

Die nachfolgenden Teilnahmebedingungen/AGB gelten für die Verhaltenstherapiewochen und VT-Nächte und werden vom Teilnehmer bzw. der Teilnehmerin durch die Anmeldung als verbindlich anerkannt.

1. Verbindliche und wirksame Anmeldung

(1) Eine Anmeldung muss grundsätzlich über die Online-Anmeldung oder schriftlich erfolgen. Sie ist wirksam, sofern durch die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH keine Absage erfolgt. Die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH bestätigt den Erhalt der Anmeldung nach Eingang per Mail.
(2) Nachträgliche Änderungen, insbesondere das nachträgliche Geltendmachen von Ermäßigungstatbeständen, kommen nicht in Betracht.
(3) Die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH bietet die Workshops im Rahmen ihres ausgeschriebenen Programmes (Ort, Zeit, Dauer, Workshopthema) innerhalb der Verhaltenstherapiewochen und der VT-Nächte an, außer wenn die Mindestteilnehmeranzahl nicht erreicht wird.
(4) Nach Erreichen der für die Durchführung des Workshops erforderlichen Mindestteilnehmerzahl schickt die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH, bzw. für die Verhaltenstherapiewoche Meiringen die Privatklinik Meiringen, eine Rechnung an die/den Teilnehmer:in. Diese Rechnung gilt als Teilnahmebestätigung.

2. Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Verhaltenstherapiewochen sind nur für staatlich anerkannte Berufe aus dem Gesundheits- und Sozialbereich und deren Studenten zugänglich. Für einzelne Workshops können zusätzliche Teilnahmevoraussetzungen bzw. -beschränkungen gelten.
(2) Die Verhaltenstherapiewochen und VT-Nächte sind nicht öffentliche Veranstaltungen. Zutritt haben nur rechtmäßig angemeldete Personen.
(3) Mit der Anmeldung bestätigt die/der Teilnehmer:in, dass sie/er die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt. Falsche Angaben berechtigen den Veranstalter zum Ausschluss eines Teilnehmenden.
(4) Die Zahl der Teilnehmer:innen pro Workshop ist begrenzt. Alle Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Einganges berücksichtigt. Teilnehmer:innen, deren Anmeldung nicht mehr angenommen werden kann, werden unverzüglich benachrichtigt.
(5) Dasselbe gilt für Workshops, die wegen Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl abgesagt werden müssen. Hier erfolgt eine Benachrichtigung des Teilnehmenden schnellstmöglich nach Ende der Frühbucherfrist der jeweiligen Verhaltenstherapiewoche.
(6) Sollte aus unvorhersehbaren Gründen eine Referentin oder ein Referent ausfallen, verpflichtet sich der Veranstalter, soweit möglich, einen gleichwertigen Ersatzreferenten zu stellen. Andernfalls wird die/der Teilnehmer:in unverzüglich benachrichtigt.
(7) Wünsche zu Alternativbuchungen bei überbelegten bzw. abgesagten Workshops werden, soweit möglich, berücksichtigt.
(8) Die Verpflichtung eines Ersatzreferenten berechtigt nicht zur Rückforderung der Teilnahmegebühren.

3. Zahlung

Die Begleichung der Workshopgebühr muss vor Beginn der Veranstaltung erfolgen. Die Zahlung erfolgt entweder per Lastschriftverfahren oder auf Rechnung (per Überweisung durch die/den Teilnehmer:in). Zahlungen per Überweisungen sind sofort fällig und werden nicht quittiert. Eine schuldbefreiende Zahlung kann nur auf folgendes Konto erfolgen:

Stadtsparkasse München
IBAN: DE30 7015 0000 1006 5638 76
SWIFT (BIC): SSKMDEMMXXX

Sollte die Workshopgebühr nicht rechtzeitig und vollständig beglichen werden, entstehen je Mahnung Mahngebühren in Höhe von 5,00 Euro. Im Falle einer Rücklastschrift werden neben der Mahngebühr auch die Bankspesen für die Rücklastschrift belastet.

Die Teilnahmegebühr für die Verhaltenstherapiewoche in Meiringen wird für in der Schweiz wohnhafte Teilnehmer:innen von der Privatklinik Meiringen in CHF in Rechnung gestellt. Die Rechnung ist sofort fällig. Gebühren und Spesen gehen zu Lasten des Auftraggebers, die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH und die Privatklinik Meiringen tragen keine Gebühren oder Spesen.

4. Gebührengruppen

Reguläre Gebühren

Reguläre Gebühren sind von allen Teilnehmenden zu entrichten, die nicht die Ermäßigungsvoraussetzungen erfüllen.

Ermäßigte Gebühren

Gegen Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Anmeldung gewährt die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH  eine Ermäßigung für folgende Personengruppen:

  • Psychotherapeut:innen in Ausbildung (PiA)
  • Pflegepersonal
  • Ergotherapeut:innen (Arbeits- und Beschäftigungstherapeut:innen)
  • Empfänger:innen von Arbeitslosengeld und Bürgergeld
  • Studierende
  • Bezieher:innen von Elterngeld
  • Rentnerinnen und Rentner

Eine nachträgliche Gebührenerstattung ist nicht vorgesehen.

5. Frühbucherrabatt

Bei fristgerechter Anmeldung (Termine siehe Zeit-/Gebührenplan der einzelnen Verhaltenstherapiewochen) wird ein ermäßigter Gebührensatz berechnet (siehe Veranstaltungsorte). Dieser ermäßigte Gebührensatz kommt auch dann zum Tragen, wenn wegen Überbelegung bzw. Absage von Workshops durch die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH Ummeldungen erforderlich werden.

6. Rücktritt

(1) Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen und hat – sofern nicht anders vereinbart – spätestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn bei der IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH bzw. der Privatklinik Meiringen vorzuliegen. Eine danach erfolgende Stornierung ist nicht mehr möglich.
(2) Bei Stornierung bis zum Ablauf der Frühanmeldungist sind diese kostenfrei.
(3) Bei Stornierung bis zu vier Wochen vor Beginn der jeweiligen Verhaltenstherapiewoche ist vom Teilnehmenden eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 50% der Workshopgebühren zu zahlen.
(4) Eine spätere Annullierung ist nur bei Vermittlung eines geeigneten Ersatzteilnehmers möglich, andernfalls ist die komplette Workshopgebühr zu entrichten.
(5) Eventuell überzahlte Workshopgebühren werden von der IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH bzw. der Privatklinik Meiringen kurzfristig erstattet.

7. Veranstaltungsausfall

Ist die Durchführung einer Veranstaltung wegen Ausfalls des Referenten, höherer Gewalt, sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse oder Nichterreichens der Mindestteilnehmerzahl nicht möglich, so besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung und Ersatz der der/dem Teilnehmer:in entstandenen Kosten, gleich welcher Art und Höhe. Die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH erstattet nur die gezahlten Teilnahmegebühren.

8. Haftung

Die IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH übernimmt gegenüber den Teilnehmer:innen eine Haftung im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen, soweit der Schaden auf grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Verhalten eines Mitarbeiters oder eines Erfüllungsgehilfen der IFT Prävention und betriebliche Gesundheitsförderung GmbH beruht. Für Garderobe, Wertgegenstände, mitgebrachte Arbeitsmaterialien/Geräte und dergleichen wird keine Haftung übernommen.

9. Teilnahmebescheinigung

Eine Teilnahmebescheinigung wird nach vollständiger Teilnahme und Ende eines Workshops ausgehändigt.

10. Speicherung personenbezogener Daten / Datenschutz / Geheimhaltung

Sämtliche vom Teilnehmenden erhobene Daten werden vertraulich behandelt und auf Wunsch wieder gelöscht. Die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten werden gespeichert. Nach dem Informations- und Kommunikationsdienstgesetz dürfen personenbezogene Daten nur mit Einwilligung der betreffenden Person gespeichert und weiterverarbeitet werden. Durch Bestätigung der Eingaben und das Absenden der Online-Anmeldung (bzw. einer anderen schriftlichen Anmeldung) erklärt sich der Nutzer damit einverstanden.

11. Gerichtsstand

Als Gerichtsstand wird München vereinbart.

(Stand 22.11.2023)